mtb diabetes service Versandhaus & Lager Im Steinige
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7336 - 9203 46
Flugreisen:
Mitnahme
von Medikamenten auf Flugreisen:
Flüssigkeiten, die auf Flugreisen im Handgepäck
mitgeführt werden, unterliegen neuerdings strengen Vorschriften. Alle erlaubten
Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren
Plastikbeutel mit max. 1 Liter Fassungs- vermögen transportiert werden.
Dies gilt
auch für Arzneimittel wie z. B. Insulin, das viele Diabetiker im Pen oder in
der Insulinpumpe immer bei sich tragen müssen, oder als Vorrat für den Aufenthalt
am Reiseziel benötigen.
Die Regeln der EU sehen hierfür vor, daß Medikamente,
die während des Fluges an Bord benötigt werden, außerhalb des Plastikbeutels
transportiert werden dürfen. Sie müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt
werden.
Ähnliche Regeln gelten auch für Flüge in die USA.
Allen Flugreisenden
sollten sich außerdem rechtzeitig vor Antritt der Flugreise nochmals bei der
Fluggesellschaft über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Um
Mißverständnissen bei der Personenkontrolle auf dem Flughafen, oder bei jeder
anderen Zollkontrolle vorzubeugen, sollten (Flug-) Reisende eine aktuelle
Bescheinigung ihres Arztes mit sich führen, aus der die Notwendigkeit der
Mitnahme dieser Medikamente ersichtlich ist.
Eine vom Deutschen Diabetiker Bund
(DDB) herausgegebene mehrsprachige Bescheinigung, die speziell auf die
Bedürfnisse von Diabetikern zugeschnitten ist und allen momentanen Anforderungen
genügt, ist gegen Einsendung eines mit dem üblichen Briefporto frankierten
Rückumschlags und unter Beifügung eines Unkostenbeitrags in Höhe von 1,00 € (z.
B. in Form von Briefmarken) erhältlich bei Reiner Hub, Offenbachstr. 12, 74629
Pfedelbach. Für Mitglieder im Deutschen Diabetiker Bund entfällt der
Unkostenbeitrag, wenn sie ihre Mitgliedsnummer und den Namen des Landesverbands
angeben. Angelika Lindner, Sozialreferentin DDB (Quellen: Lufthansa, Auswärtiges
Amt)