mtb diabetes service Versandhaus & Lager Im Steinige
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7336 - 9203 46
Rezepte:
Unterschiedliche
Farben kennzeichnen die Rezepte:
•Das rote Kassenrezept:
(mit roter Farbe auf weißem Papier) ist das gebräuchlichste. "Kassenrezept"
heißt es deshalb, weil die verordneten Medikamente von den gesetzlichen
Krankenkassen erstattet werden. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem
Ausstellungsdatum.
•
Das blaue Privatrezept:
Bekommen zunächst Privatversicherte. Sie können es bis drei Monate nach
Ausstellung einlösen. Ein blaues Rezept bekommen auch gesetzlich Versicherte,
wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung gehört und sie es daher in vollem Umfang selbst bezahlen
müssen.
•Das gelbe Betäubungsmittel-Rezept:
Betäubungsmittel oder starke Schmerzmittel werden auf einem gelben Rezept
verordnet, dessen Verordnung strengen Auflagen und Reglementierungen unterliegt.
Es muss sieben Tage nach Ausstellung eingelöst werden, sonst verfällt die
Verordnung.
•Das "Grüne Rezept":
Ist eine Besonderheit: Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des
Arztes für rezeptfreie Medikamente. Sie müssen grundsätzlich aus eigener Tasche
bezahlt werden. Das Grüne Rezept ist unbegrenzt gültig und kann beliebig viele
Medikamente enthalten. Es dient in erster Linie als Merkhilfe für den
Patienten.